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Für einen Jahresbeitrag von 50 € können Sie Mitglied werden und die Ziele unseres Vereines unterstützen. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10 €. Vergütungsverzeichnis (RVG) (Verbraucher- u. Regelinsolvenzen)
Leistungskatalog
Pauschalpaket
Kosten:
Mit Beratungsschein: | 01-05 Gläubiger: | ............................................. | 224,--€ | | 06-10 Gläubiger: | ............................................. | 336,--€
| | 11–15 Gläubiger: | ............................................. | 448,--€ | | Über 15 Gläubiger: | ............................................. | 560,--€ |
Einigungs- und Erledigungsgebühr 125.--€ Bei mehreren Mandanten, z.B. Eheleuten, erhöht sich die Gebühr um den Faktor 0,3 . Alle Preise zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer Beratungshilfegebühr 10.--€ Achtung: bei mehreren Mandanten, wie Eheleuten, ist zu berücksichtigen, ob beide diesselben Schulden gemacht haben. Dann stehen beide auf dem Berechtigungsschein und es fallen nur einmal 10.-- € an. Bestehen jedoch verschiedene Schulden, sind 2 Berechtigungsscheine erforderlich. Beratungsgebühr 60.--€ (keine Erhöhung bei mehreren Mandanten) Diese ist in vollem Umfang auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit einer Beratung zusammenhängt.
Ohne Beratungsschein:
| Gläubiger | Gebühr
| Porto
| Kopien
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| netto | MwSt.
| brutto
| 01-05 | 450,--€ | 20,--€ | 20,--€ | =
| 490,-- € | + 19% | 583,--€ | 06-10 | 675,--€ | 20,--€ | 20,--€ | = | 715,--€ | + 19% | 722,15€ | 11-15 | 900,--€
| 20,--€ | 20,--€ | = | 940,--€ | + 19% | 1118,60€ | Über 15 | 1100,--€ | 20,--€ | 20,--€ | = | 1140,--€ | + 19% | 1356,60€ | Regelinsolvenzen werden nach der RVG abgerechnet
Diese Gebührenordnung umfasst alle Leistungen.
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