| Privatpersonen, Verbraucherinsolvenzen |
Hilfe für überschuldete PrivatpersonenSeit 1999 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit das Insolvenzverfahren zu beantragen.
Die Insolvenzordnung sieht das Verbraucherinsolvenz- oder das Regelinsolvenzverfahren vor. Beim erstgenannten Verfahren muß vor der Antragstellung beim zuständigen Insolvenzgericht ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt werden. Scheitert dieser Versuch, wird ein Antrag auf Verbraucherinsolvenz gestellt. Nach Eingang des Antrages erfolgt die Vermögensverwaltung durch einen Treuhänder. Sämtliche bestehenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden aufgehoben! Ziel des Verfahrens ist, nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren, die Restschuldbefreiung zu erhalten. Innerhalb dieses Zeitraums sind alle über den gesetzlichen Pfändungsfreibeträgen liegenden Einnahmen über den Treuhänder an die Gläubiger abzuführen. Die Freibeträge orientieren sich an der Zivilprozeßordnung. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Restschuldbefreiung gibt es keine Vermerke mehr bei Schufa und Co. |