| Gebührenordnung |
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Für einen Jahresbeitrag von 50 € können Sie Mitglied werden und die Ziele unseres Vereines unterstützen. Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10 €.
Vergütungsverzeichnis (RVG) (Verbraucher- u. Regelinsolvenzen)
Leistungskatalog
Kosten:
Einigungs- und Erledigungsgebühr 125.--€ Bei mehreren Mandanten, z.B. Eheleuten, erhöht sich die Gebühr um den Faktor 0,3 . Alle Preise zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer Beratungshilfegebühr 10.--€ Achtung: bei mehreren Mandanten, wie Eheleuten, ist zu berücksichtigen, ob beide diesselben Schulden gemacht haben. Dann stehen beide auf dem Berechtigungsschein und es fallen nur einmal 10.-- € an. Bestehen jedoch verschiedene Schulden, sind 2 Berechtigungsscheine erforderlich. Beratungsgebühr 60.--€ (keine Erhöhung bei mehreren Mandanten) Diese ist in vollem Umfang auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit einer Beratung zusammenhängt.
Diese Gebührenordnung umfasst alle Leistungen.
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