Gebührenordnung

Für einen Jahresbeitrag von 50 € können Sie Mitglied werden und die Ziele unseres Vereines unterstützen.

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10 €.

 

 

Vergütungsverzeichnis (RVG) (Verbraucher- u. Regelinsolvenzen)

 

Leistungskatalog





Pauschalpaket

Kosten:

Mit Beratungsschein:

01-05 Gläubiger: ............................................. 224,--€
06-10 Gläubiger: ............................................. 336,--€
11–15 Gläubiger: ............................................. 448,--€
Über 15 Gläubiger: ............................................. 560,--€

 

 

 

 

 

Einigungs- und Erledigungsgebühr 125.--€

Bei mehreren Mandanten, z.B. Eheleuten, erhöht sich die Gebühr

um den Faktor 0,3 .

Alle Preise zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer

Beratungshilfegebühr 10.--€

Achtung: bei mehreren Mandanten, wie Eheleuten, ist zu berücksichtigen,

ob beide diesselben Schulden gemacht haben. Dann stehen beide auf dem

Berechtigungsschein und es fallen nur einmal 10.-- € an.

Bestehen jedoch verschiedene Schulden, sind 2 Berechtigungsscheine

erforderlich.

Beratungsgebühr 60.--€

(keine Erhöhung bei mehreren Mandanten)

Diese ist in vollem Umfang auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen,

die mit einer Beratung zusammenhängt.




Ohne Beratungsschein:

GläubigerGebühr
Porto
Kopien

nettoMwSt.
brutto

01-05

450,--€ 20,--€ 20,--€ =
490,-- € + 19% 583,--€

06-10

675,--€ 20,--€ 20,--€ = 715,--€ + 19% 722,15€

11-15

900,--€
20,--€ 20,--€ = 940,--€ + 19% 1118,60€

Über 15

1100,--€ 20,--€ 20,--€ = 1140,--€ + 19% 1356,60€


Regelinsolvenzen werden nach der RVG abgerechnet

Diese Gebührenordnung umfasst alle Leistungen.