Hilfe für überschuldete Unternehmen
Das Regelinsolvenzverfahren, welches ( für weiterhin) Selbständige ( mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen), Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften durchlaufen müssen, ist anders gegliedert. Hier ist kein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorgesehen. Es findet ein Termin zur Insolvenzprüfung beim Gericht statt mit einem von diesem bestellten Insolvenzverwalter; dieser entscheidet dann, ob und wie ein Verfahren durchgeführt werden kann. Dazu kann ein Gläubigerausschuß gewählt werden.
Ziel der beiden Verfahren ist, nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren, die Restschuldbefreiung zu erhalten. Während diesem Zeitraum sind alle, über den gesetzlichen Pfändungsfreibeträgen liegenden Einnahmen über den Insolvenzverwalter an die Gläubiger abzuführen. Die Freibeträge orientieren sich an der Zivilprozeßordnung. Auch nach der Insolvenz sind wir Ihnen bei einem Neubeginn behiflich. Vorbeugung Schwachstellenanalyse Sanierungskonzepte Firmenneugründungen und -übernahmen Insolvenz Eröffnung und Ablauf des Verfahrens Insolvenzplan Eigenverwaltung Restschuldbefreiung |